Den Wahlscheinantrag nur verwenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern durch Briefwahl wählen wollen.
Ein Wahlscheinantrag für eine andere Person kann online nicht gestellt werden.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Bitte füllen Sie in diesem Fall den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreiben ihn und senden ihn sodann zusammen mit der schriftlichen Vollmacht in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der zuständigen Gemeinde. Verwenden Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch in dem Fall, wenn eine andere Person den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholt.