Anschrift des Veranstaltungsortes*
Bezeichnung der Örtlichkeit bzw. der Räumlichkeiten der Veranstaltung*
Der Anzeigende bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass der Ausschank nur dann erfolgen kann, wenn die im öffentlichen Interesse erforderlichen hygienischen, sanitären und sicherheitstechnischen Einrichtungen vorhanden sind und während der gesamten Dauer der Veranstaltung in ordnungsgemäßem und jederzeit brauchbarem Zustand unterhalten werden. Er versichert, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen.
Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutzes der Jugend in der Öffentlichkeit, des saarländischen Nichtraucherschutzgesetzes und des saarländischen Gaststättengesetzes sind ihm ebenfalls bekannt und werden beachtet. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden.