Zielgruppe: Junge Menschen bis 18 Jahre
3. Postanschrift des Vereins
(Name des Vorsitzenden/Geschäftsführers, Adresse, Kontaktdaten für mögliche Rückfragen)
4. Bitte eine Kopie des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung beifügen
(Bitte das Konto des Vereins angeben)
6. Zahl der Mitglieder bis 18 Jahre
(Stichtag 31.12. des Vorjahres)
a) Vorschulkinder 0-6 Jahre
b) Schulkinder 7-13 Jahre
c) Jugendliche 14-17 Jahre
Zuschüsse an Jugendpflege treibende Vereine im Stadtteil St. Ingbert - Mitte
1. Zustimmung zur Datenschutzerklärung
- gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Siehe beigefügte Anlage Datenschutzerklärung
Bitte nehmen Sie auch Kenntnis von den
Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit den darin aufgeführten Bedingungen einverstanden.
8. Angebote für Kinder und Jugendliche, die nicht wöchentlich stattfinden
Bitte listen Sie alle Aktivitäten auf, die Sie für Kinder bzw. Jugendliche anbieten auch die, welche über den Vereinszweck hinausgehen. Dazu
gehören neben Einzelangeboten auch Ferienmaßnahmen, Ausflüge, Freizeitangebote, öffentliche Vereinsfeste mit Kindern/ Jugendprogramm,
Präventionsangebote. Hier kann auch die Teilnahme an überregionalen Meisterschaften (Saarlandmeisterschaften oder Deutsche Meisterschaften)
angegeben werden, sofern sie mehrtägig oder mit Übernachtungen verbunden war.
7. Wöchentlich stattfindende Angebote für Kinder und Jugendliche
Wir bitten Sie die Art der Termine, die für Kinder und Jugendliche angeboten werden im unteren Feld zu ergänzen oder diese in einer gesonderten Datei bei "Durchsuchen" hochzuladen.
Falls weitere Termine für Kinder und Jugendliche angeboten werden, bitten wir Sie, diese im unteren Feld zu ergänzen
oder diese in einer gesonderten Datei bei "Durchsuchen" hochzuladen.
9. Kinder und Jugendbetreuer
Anzahl der Kinder- und Jugendbetreuer
Neben der fachlichen Qualifikation im Sport, Musik oder in der kirchlichen Jugendarbeit sollte jeder Verein bestrebt sein, sein Personal auch zu
jugendspezifischen Themen fortzubilden. Die Landes- und Dachverbände bieten hierzu Jugendleiterschulungen (JuleiCa) an.
10. Kinder- oder Jugend(schutz)beauftragter / Ansprechpartner für die Belange von Kindern und
Jugendlichen im Vorstand?
Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung kommt in verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten vor. Leider auch in der Kinder- und
Jugendarbeit. Jeder Verein soll in der Zukunft einen Jugendschutzbeauftragten benennen und qualifizieren. Dieser soll Bindeglied zwischen den Jugendabteilungen und dem Vorstand sein und vereinsinterne Schulungen zum Thema Jugendschutz und Kindesmissbrauch durchführen.