Vorübergehender Gaststättenbetrieb
Anzeige gemäß § 3 Abs. 4 SGastG

Hinweise zur Antragstellung >
Im Falle einer Gebührenpflicht (35,00 € je Stand/Veranstaltung + 17,50 € je weiterem Tag bei zusammenhängenden Veranstaltungen) stehen als Zahlungsverfahren zur Verfügung:
Überweisung auf unser Konto (Banküberweisung) sowie folgende Online-Zahlungsverfahren:
mastercard
Visa
SEPA
PayPal
Direktüberweisung
wero
Eine eventuelle Zahlungsaufforderung erhalten Sie nach Prüfung durch die Fachstelle im Nachgang per Mail.
Antragsteller/in:
Ladungsfähige Anschrift bzw. verantwortliche Person gegenüber den Behörden. Bei nicht-rechtsfähigen Vereinen: Personalien der Vertreter
Mobile telefonische Erreichbarkeit der Person (auch während der Veranstaltung):
Kontaktdaten für die Rücksprache
(falls abweichend von Antragsteller/in)
Bitte geben Sie die verantwortliche Person des Veranstalters an, die für weitere Maßnahmen und zur Organisation z.B. der Hygiene- und sonstigen Maßnahmen angesprochen werden kann.
Mobile telefonische Erreichbarkeit der Person (auch während der Veranstaltung):
*=Pflichtfelder
Angaben zum Antrag
Angaben zur Veranstaltung
Beantragung für eine
Ausschank
Nachweis Gebührenbefreiung:
Ggf. Veranstaltungsangebote (z.B. Live-Musik, Fahrgeschäfte etc.)
Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift des Veranstaltungsortes
Bezeichnung der Örtlichkeit bzw. der Räumlichkeiten der Veranstaltung
Der Anzeigende bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass der Ausschank nur dann erfolgen kann, wenn die im öffentlichen Interesse erforderlichen hygienischen, sanitären und sicherheitstechnischen Einrichtungen vorhanden sind und während der gesamten Dauer der Veranstaltung in ordnungsgemäßem und jederzeit brauchbarem Zustand unterhalten werden. Er versichert, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen.

Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutzes der Jugend in der Öffentlichkeit, des saarländischen Nichtraucherschutzgesetzes und des saarländischen Gaststättengesetzes sind ihm ebenfalls bekannt und werden beachtet. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden.
Zusätzliche Mitteilungen
Datenschutzhinweis (DSGVO)
Zusammenfassung, Testobjekt muss control_page heißen!

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