FSW ist ein Datenverarbeitungs-(Fach-)verfahren hinsichtlich von Fahrerlaubnisdaten in der Führerscheinstelle.
Auf Grundlage von § 48 StVG führen die Fahrerlaubnisbehörden im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit das „örtliche Fahrerlaubnisregister“ über die von ihnen erteilten Fahrerlaubnisse sowie die entsprechenden Führerscheine sowie über die Entscheidungen, welche den Bestand, die Art und Umfang von Fahrerlaubnissen oder sonstige Berechtigungen, ein Fahrzeug zu führen, betreffen.
Die Speicherung der Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister und im zentralen Fahrerlaubnisregister ist gemäß § 49 StVG erforderlich, um feststellen zu können, welche Fahrerlaubnisse und welche Führerscheine eine Person besitzt oder für welche sie die Neuerteilung beantragen kann. Des Weiteren ist die Speicherung erforderlich, um die Eignung und Befähigung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Prüfung der Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen zu beurteilen.
Die Daten werden aufgrund nachfolgend aufgeführter rechtlicher Grundlagen erhoben:
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, dem Strafgesetzbuch, der Fahrerlaubnisverordnung und der Bußgeldkatalogverordnung.