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Informationen zur Datenschutz – Grundverordnung (DSGVO)
- Erhebung von Daten bei der betroffenen Person, Art. 13 DSGVO -

1. Bezeichnung der
    Verarbeitungstätigkeit

FSW - Führerscheinwesen

2. Name und Kontaktdaten
    der verantwortlichen Stelle
Verantwortliche Stelle ist die 
vertreten durch
Tel.:
Fax:
E-Mail:
3. Kontaktdaten
    Datenschutzbeauftragte/r
Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unsere/n Datenschutzbeauftragte/n wenden:
4. Zweck und Rechtsgrundlage
   der Datenverarbeitung
FSW ist ein Datenverarbeitungs-(Fach-)verfahren hinsichtlich von Fahrerlaubnisdaten in der Führerscheinstelle.

Auf Grundlage von § 48 StVG führen die Fahrerlaubnisbehörden im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit das „örtliche Fahrerlaubnisregister“ über die von ihnen erteilten Fahrerlaubnisse sowie die entsprechenden Führerscheine sowie über die Entscheidungen, welche den Bestand, die Art und Umfang von Fahrerlaubnissen oder sonstige Berechtigungen, ein Fahrzeug zu führen, betreffen.

Die Speicherung der Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister und im zentralen Fahrerlaubnisregister ist gemäß § 49 StVG erforderlich, um feststellen zu können, welche Fahrerlaubnisse und welche Führerscheine eine Person besitzt oder für welche sie die Neuerteilung beantragen kann. Des Weiteren ist die Speicherung erforderlich, um die Eignung und Befähigung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Prüfung der Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen zu beurteilen.

Die Daten werden aufgrund nachfolgend aufgeführter rechtlicher Grundlagen erhoben:

Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, dem Strafgesetzbuch, der Fahrerlaubnisverordnung und der Bußgeldkatalogverordnung.
5. Kategorien der personenbezogenen
    Daten
Wir verarbeiten für die oben genannten Zwecke folgende Kategorien personenbezogener Daten:

Gespeicherte Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister (§ 57 FeV):

  • Familiennamen
  • Geburtsnamen
  • sonstige frühere Namen
  • Vornamen
  • Ordens- und Künstlernamen
  • Doktorgrad
  • Geschlecht
  • Tag und Ort der Geburt
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Art des Ausweisdokuments
  • die Klassen der erteilten Fahrerlaubnis
  • der Tag der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse sowie die erteilende Behörde
  • der Tag des Beginns und des Ablaufs der Probezeit gemäß § 2a des Straßenverkehrsgesetzes
  • der Tag des Ablaufs der Gültigkeit befristet erteilter Fahrerlaubnisse sowie der Tag der Verlängerung
  • Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben zur Fahrerlaubnis oder einzelnen Klassen gemäß Anlage 9 FeV
  • die Fahrerlaubnisnummer oder bei nach bisherigem Recht erteilten Fahrerlaubnissen die Listennummer
  • die Führerscheinnummer
  • der Tag der Ausstellung des Führerscheins oder eines Ersatzführerscheins sowie die Behörde, die den Führerschein oder den Ersatzführerschein ausgestellt hat
  • die Führerscheinnummer, der Tag der Ausstellung und den Verbleib bisheriger Führerscheine, sofern die Führerscheine nicht amtlich eingezogen oder vernichtet wurden, sowie ein Hinweis, ob der Führerschein zur Einziehung, Beschlagnahme oder Sicherstellung ausgeschrieben ist
  • die Bezeichnung des Staates, in dem der Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis seinen Wohnsitz genommen hat und in dem diese Fahrerlaubnis registriert oder umgetauscht wurde unter Angabe des Tages der Registrierung oder des Umtausches
  • die Nummer und der Tag der Ausstellung eines internationalen Führerscheins, die Geltungsdauer sowie die Behörde, die diesen Führerschein ausgestellt hat
  • der Tag der Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die Art der Berechtigung, der Tag des Ablaufs der Geltungsdauer, die Nummer des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung sowie der Tag der Verlängerung
  • Hinweise zum Verbleib ausländischer Führerscheine, auf Grund derer die deutsche Fahrerlaubnis erteilt wurde
  • der Tag der unanfechtbaren Versagung der Fahrerlaubnis, der Tag der Bestandskraft der Entscheidung, die entscheidende Stelle, den Grund der Entscheidung und das Aktenzeichen
  • der Tag der vorläufigen, sofort vollziehbaren sowie der rechts- oder bestandskräftigen Entziehung der Fahrerlaubnis, der Tag der Rechts- oder Bestandskraft der Entscheidung, die entscheidende Stelle, den Grund der Entscheidung und der Tag des Ablaufs einer etwaigen Sperre
  • der Tag der vorläufigen, sofort vollziehbaren sowie der rechts- und bestandskräftigen Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, der Tag der Rechts- oder Bestandskraft, die entscheidende Stelle, den Grund der Entscheidung und der Tag des Ablaufs einer etwaigen Sperre
  • der Tag des Zugangs der Erklärung über den Verzicht auf die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde und dem Erklärungsempfänger
  • der Tag der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis oder der Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis wieder Gebrauch zu machen, nach vorangegangener Entziehung oder Aberkennung oder vorangegangenem Verzicht, sowie die erteilende Behörde
  • der Tag der Rechtskraft der Anordnung einer Sperre nach § 69a Absatz 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches, die anordnende Stelle und der Tag des Ablaufs
  • der Tag des Verbots, ein Fahrzeug zu führen, die entscheidende Stelle, der Tag der Rechts- oder Bestandskraft der Entscheidung sowie der Tag der Wiederzulassung
  • der Tag des Widerrufs oder der Rücknahme der Fahrerlaubnis, die entscheidende Stelle sowie der Tag der Rechts- oder Bestandskraft der Entscheidung
  • der Tag der Beschlagnahme, Sicherstellung und Verwahrung des Führerscheins nach § 94 der Strafprozessordnung, die anordnende Stelle sowie der Tag der Aufhebung dieser Maßnahmen und der Rückgabe des Führerscheins
  • der Tag und die Art von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem, die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar und der Tag der Beendigung des Fahreignungsseminars sowie der Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung
  • der Tag und die Art von Maßnahmen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe, die gesetzte Frist, die Teilnahme an einem Aufbauseminar, die Art des Seminars, der Tag seiner Beendigung, der Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung sowie die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung und der Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.

6. Herkunft der Daten
  • Ihre Angaben
  • andere Fahrerlaubnisbehörden
  • Kraftfahrt-Bundesamt
  • Stellen für die Verfolgung von Straftaten
  • Stellen für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
7. Empfänger oder Kategorien von
    Empfängern der personenbezogenen
    Daten
Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen können die erforderlichen Daten bzw. personenbezogenen Daten an folgende Empfänger übermittelt werden:

  • andere Fahrerlaubnisbehörden
  • Kraftfahrt-Bundesamt
  • Bundesdruckerei
  • Stellen für die Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung und zum Vollzug von Strafen
  • Stellen für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden
  • Stellen für Verkehrs- und Grenzkontrollen
  • Stellen für Straßenkontrollen
  • Stellen für Verwaltungsmaßnahmen auf Grund des FahrlG

8. Übermittlung von
    personenbezogenen Daten
    an ein Drittland
Es sind keine Übermittlungen in Drittländer oder internationale Organisationen vorgesehen.
9. Dauer der Speicherung
    personenbezogener Daten
Es gelten die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit.
Personenbezogene Daten werden daher nur so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und behördlicher Dokumentationspflichten für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Anschließend werden die Daten gelöscht bzw. so anonymisiert, dass eine Zuordnung zu Personen nicht mehr möglich ist.

Im Übrigen sind die Daten zu löschen, soweit die zugrundeliegende Fahrerlaubnis vollständig oder hinsichtlich einzelner Fahrerlaubnisklassen erloschen ist oder eine amtliche Mitteilung über den Tod des Betroffenen eingeht. Die Angaben zur Probezeit werden ein Jahr nach deren Ablauf gelöscht. Unabhängig von diesen Bestimmungen sind die im zentralen Fahrerlaubnisregister und den örtlichen Fahrerlaubnisregistern gespeicherten Daten mit Vollendung des 110. Lebensjahres der betroffenen Person zu löschen.
10. Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, jederzeit kostenfrei Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art 17, 18 DSGVO). Ihnen steht zudem ein Recht auf Datenüber- tragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Ihnen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken

Tel.: 0681/94781-0
Fax.: 0681/94781-29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de