Informationen zur Datenschutz – Grundverordnung (DSGVO)
- Erhebung von Daten bei der betroffenen Person, Art. 13 DSGVO -
1. Bezeichnung der
Verarbeitungstätigkeit
Verwaltung von Pacht- und Gestattungsverträgen
2. Name und Kontaktdaten
der verantwortlichen Stelle
3. Kontaktdaten
Datenschutzbeauftragte/r
Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unsere/n Datenschutzbeauftragte/n wenden:
4. Zweck und Rechtsgrundlage
der Datenverarbeitung
Pacht- und Gestattungsverträge bzgl. kommunaler Grundstücke (Kommune = Verpächter / Gestattungsgeber) und nicht kommunaler Grundstücke (Kommune = Pächter / Gestattungsnehmer). Die Verarbeitung und Nutzung der Daten ist zum Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung über die Nutzung eines Grundstücks notwendig.
Die Daten werden aufgrund nachfolgend Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) DSGVO verarbeitet.
5. Kategorien der personenbezogenen
Daten
Wir verarbeiten für die oben genannten Zwecke folgende Kategorien personenbezogener Daten:
- Name, Vorname
- Adresse
- Geburtsdatum
- Kontaktdaten
- Liegenschaftsdaten
- Bankverbindung
Erhebung beim Betroffenen
7. Empfänger oder Kategorien von
Empfängern der personenbezogenen
Daten
Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und der ggf. von Ihnen erteilten expliziten Einwilligung können die erforderlichen Daten bzw. personenbezogenen Daten an folgende Empfänger übermittelt werden:
- Finanzverwaltung
- Rechnungsprüfungsamt
- Stadtkasse
- Bauhof
- Bauamt
- Grünflächenamt
- Ortspolizeibehörde
- Umweltamt
8. Übermittlung von
personenbezogenen Daten
an ein Drittland
Es sind keine Übermittlungen in Drittländer vorgesehen.
9. Dauer der Speicherung
personenbezogener Daten
Es gelten die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit.
Personenbezogene Daten werden daher nur so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und behördlicher Dokumentationspflichten für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Anschließend werden die Daten gelöscht bzw. so anonymisiert, dass eine Zuordnung zu Personen nicht mehr möglich ist.
Vertragsdaten aus Pacht- und Gestattungsverträgen werden insbesondere aus steuerrechtlichen Gründen nach Vertragsende noch 10 Jahre lang aufbewahrt und sodann gelöscht.
Bei einer zugrundeliegenden freiwilligen Einwilligung kann diese jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist an die verantwortliche Stelle (Punkt 2) zu richten und berührt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht.
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, jederzeit kostenfrei Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art 17, 18 DSGVO). Ihnen steht zudem ein Recht auf Datenüber- tragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Ihnen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681/94781-0
Fax.: 0681/94781-29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de