Informationen zur Datenschutz – Grundverordnung (DSGVO)
- Erhebung von Daten bei der betroffenen Person, Art. 13 DSGVO -
1. Bezeichnung der
Verarbeitungstätigkeit
Pass- und personalausweisrechtliche Angelegenheiten
2. Name und Kontaktdaten
der verantwortlichen Stelle
3. Kontaktdaten
Datenschutzbeauftragte/r
Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unsere/n Datenschutzbeauftragte/n wenden:
4. Zweck und Rechtsgrundlage
der Datenverarbeitung
In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Ausweispflicht, so dass jeder Deutsche ab 16 Jahren entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen muss (§§ 1 ff. PAuswG). Zudem ist bei jedem Grenzübertritt ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen, das den jeweiligen Einreisebestimmungen entspricht (§ 1 PassG). Ihre Daten werden benötigt, um Ihnen ein Ausweisdokument auszustellen.
Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Passgesetz (PassG), dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG), der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV), der Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV) sowie der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV).
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c), e) DSGVO in Verbindung mit den §§ 22 ff. PassG und §§ 14 ff. PAuswG verarbeitet.
5. Kategorien der personenbezogenen
Daten
Wir verarbeiten für die oben genannten Zwecke folgende Kategorien personenbezogener Daten:
- Name
- Vornamen
- Geburtsname
- akademischer Grad
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Gültigkeitsdatum
- Ausweisnummer
- Zugangsnummer / Card Access Number (CAN)
- Unterschrift des Inhabers
- Passbild (biometrietauglich)
- Wohnanschrift
- Augenfarbe
- Körpergröße
- Ausstellungsdatum
- ausstellende Behörde
Angabe durch die ausweis- bzw. passpflichtige Person gemäß §§ 6 ff. PassG und 9 ff. PAuswG
7. Empfänger oder Kategorien von
Empfängern der personenbezogenen
Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nach §§ 6 a PassG und 12 PAuswG an die Bundesdruckerei GmbH und nach § 10 Abs. 5 PAuswG an den Sperrlistenbetreiber übermittelt.
8. Übermittlung von
personenbezogenen Daten
an ein Drittland
Es sind keine Übermittlungen in Drittländer vorgesehen.
9. Dauer der Speicherung
personenbezogener Daten
Die in den Pass- und Personalausweisregistern erfassten personenbezogenen Daten sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen aufzubewahren (§§ 21 PassG, 23 PAuswG). Sie werden mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Ausweisdokumentes, höchstens jedoch bis zu 5 Jahre nach Ablauf des vorhandenen Ausweisdokumentes, gespeichert.
Die zum Zwecke der Ausstellung von Ausweisdokumenten verpflichtend bzw. optional abzugebenden Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Ausweisdokumentes zu löschen (§§ 16 PassG, 26 PAuswG). Auch bei der Bundesdruckerei GmbH werden diese Daten nicht gespeichert.
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, jederzeit kostenfrei Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art 17, 18 DSGVO). Ihnen steht zudem ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Ihnen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681/94781-0
Fax.: 0681/94781-29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de