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Informationen zur Datenschutz – Grundverordnung (DSGVO)
- Erhebung von Daten bei der betroffenen Person, Art. 13 und 14 DSGVO -

1. Bezeichnung der
    Verarbeitungstätigkeit

Durchführung von Wahlen und Bestellung der Wahlorgane

2. Name und Kontaktdaten
    der verantwortlichen Stelle
Verantwortliche Stelle ist die 
vertreten durch
Tel.:
Fax:
E-Mail:
3. Kontaktdaten
    Datenschutzbeauftragte/r
Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unsere/n Datenschutzbeauftragte/n wenden:
4. Zweck und Rechtsgrundlage
   der Datenverarbeitung
Vorbereitung und Abwicklung von Wahlen inklusive der Bestellung der Wahlorgane.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit

  • §§ 5, 9, 15, 20 Europawahlgesetz (EuWG)
  • §§ 1 - 11, 14, 32, 72 Europawahlordnung (EuWO)
  • §§ 8 - 10, 17, 20, 30 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
  • §§ 1 - 8, 14, 21, 34, 39, Bundeswahlordnung (BWO)
  • §§ 4, 5, 12, 14, 16, 18, 25, 49a Landtagswahlgesetz Saarland (LWG)
  • §§ 5 - 10, 18, 24, 31 Kommunalwahlgesetz Saarland (KWG)
  • §§ 3 - 4a, 6, 17, 19 Kommunalwahlordnung Saarland (KWO)
5. Kategorien der personenbezogenen
    Daten
Wir verarbeiten für die oben genannten Zwecke folgende Kategorien personenbezogener Daten:

    1 Kommunalwahl (Daten der sich bewerbenden Personen)

        1.1 Titel
        1.2 Name
        1.3 Vorname
        1.4 Geburtsdatum
        1.5 Geschlecht
        1.6 Straße, Hausnummer
        1.7 Postleitzahl, Ort
        1.8 Beruf
        1.9 Ehrenämter / weitere Ämter
        1.10 Kennung ob bereits Mitglied im zu wählenden Gremium
        1.11 Staatsangehörigkeit


    2 Landtagswahl (Daten der sich bewerbenden Personen)

        2.1 Titel
        2.2 Name
        2.3 Vorname


    3 Bundestagswahl (Daten der sich bewerbenden Personen)

        3.1 Titel
        3.2 Name
        3.3 Vorname


    4 Europawahl

        4.1 Keine personenbezogenen Daten (nur Parteinamen)


    5 Volksentscheid und Bürgerentscheid

        5.1 Keine personenbezogenen Daten (nur Sachverhalte)
        5.2 Keine personenbezogenen Daten (nur Sachverhalte)


    6 Wahlhelferverwaltung für alle Wahlen und Abstimmungen

        6.1 Akademische Grade
        6.2 Name
        6.3 Vorname
        6.4 Anrede
        6.5 Geburtsdatum
        6.6 Postleitzahl, Ort
        6.7 Straße, Hausnummer
        6.8 Telefon
        6.9 Fax
        6.10 E-Mail
        6.11 Berufliche Erreichbarkeit
        6.12 vorschlagende Partei oder Wählergruppe
        6.13 Anzahl der Einsätze
        6.14 gerechtfertigter Absagegrund liegt vor (ja/nein)
        6.15 zugeordnetes Wahllokal

    7 Wähler (im Wählerverzeichnis)

        7.1 Name
        7.2 Vorname
        7.3 Anrede
        7.4 Geburtsdatum
        7.5 Straße, Hausnummer
        7.6 Postleitzahl, Ort

6. Herkunft der Daten
Erhebung bei Betroffenen, Parteien- und Melderegister, Wahlämter
7. Empfänger oder Kategorien von
    Empfängern der personenbezogenen
    Daten
Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und der ggf. von Ihnen erteilten expliziten Einwilligung können die erforderlichen Daten bzw. personenbezogenen Daten an folgende Empfänger übermittelt werden:

  • Landesamt für Zentrale Dienste, Abteilung A - Statistisches Amt
  • Mitarbeiter der Wahlleitungen auf den entsprechenden Ebenen
  • Mitglieder der Wahlausschüsse
  • alle, denen die entsprechenden Veröffentlichungen zugänglich sind
8. Übermittlung von
    personenbezogenen Daten
    an ein Drittland
Es sind keine Übermittlungen in Drittländer oder internationale Organisationen vorgesehen.
9. Dauer der Speicherung
    personenbezogener Daten
Die Daten der Mitglieder von Wahlvorständen dürfen gemäß § 4 EuWG i.V.m. § 9 Abs. 4 BWahlG, § 9 Abs. 4 BWahlG, § 5 Abs. 7 LWG, § 5 Abs. 5 KWG auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, soweit dieser Verarbeitung nicht widersprochen wird. Im Falle des Widerspruchs werden die Daten nach erfolgtem Widerspruch, frühestens jedoch nach Abschluss der laufenden Wahl, gelöscht.

§ 83 EuWO:
  • Entgegengenommene Wahlbenachrichtigungen im Wahlvorstand: unverzügliche Vernichtung
  • Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse nach § 27 Abs. 8 S. 2 und § 28 EuWO: 6 Monate nach der Wahl, sofern keine anderweitige Anordnung durch Bundeswahlleiter
  • Übrige Wahlunterlagen: spätestens 60 Tage vor Wahl der neuen Vertretung, auf Anordnung des Landeswahlleiters ggf. früher
§ 90 BWO:
  • Entgegengenommene Wahlbenachrichtigungen im Wahlvorstand: unverzügliche Vernichtung
  • Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse nach § 28 Abs. 8 S. 2 und § 29 BWO: 6 Monate nach der Wahl, sofern keine anderweitige Anordnung durch Bundeswahlleiter
  • Übrige Wahlunterlagen: 60 Tage vor Wahl der neuen Vertretung, auf Anordnung des Landeswahlleiters ggf. früher
§ 67 LWO:
  • Entgegengenommene Wahlbenachrichtigungen im Wahlvorstand: unverzügliche Vernichtung
  • Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse nach § 21 Abs. 1: 6 Monate nach der Wahl, sofern keine anderweitige Anordnung durch Landeswahlleiter
  • Übrige Wahlunterlagen: 60 Tage vor Wahl der neuen Vertretung, auf Anordnung des Landeswahlleiters ggf. früher
§ 62b KWO:
  • Entgegengenommene Wahlbenachrichtigungen im Wahlvorstand: unverzügliche Vernichtung
  • Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse nach § 15 Abs. 1 KWO: 6 Monate nach der Wahl, sofern keine anderweitige Anordnung durch Wahlleiter
  • Übrige Wahlunterlagen: 60 Tage vor Wahl der neuen Vertretung, auf Anordnung des Wahlleiters ggf. früher
10. Betroffenenrechte
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, jederzeit kostenfrei Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art 17, 18 DSGVO). Ihnen steht zudem ein Recht auf Datenüber- tragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Ihnen steht des Weiteren nach Artikel 77 DSGVO ein jederzeitiges Beschwerderecht über rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Aufsichtsbehörde zu.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken

Tel.: 0681/94781-0
Fax.: 0681/94781-29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de