Vorübergehender Gaststättenbetrieb,  Anzeige gemäß  § 3 Absatz 4 SGastG

Hinweise zur Antragstellung >
Antragsteller/in:
Ladungsfähige Anschrift bzw. verantwortliche Person gegenüber den Behörden. Bei nicht-rechtsfähigen Vereinen: Personalien der Vertreter
Mobile telefonische Erreichbarkeit der Person (auch während der Veranstaltung):
Kontaktdaten für die Rücksprache
(falls abweichend von Antragsteller/in)
Bitte geben Sie die verantwortliche Person des Veranstalters an, die für weitere Maßnahmen und zur Organisation z.B. der Hygiene- und sonstigen Maßnahmen angesprochen werden kann.
Mobile telefonische Erreichbarkeit der Person (auch während der Veranstaltung):
*=Pflichtfelder
Angaben zum Antrag
Angaben zur Veranstaltung
Beantragung für eine
Ausschank
Nachweis Gebührenbefreiung:
Ggf. Veranstaltungsangebote (z.B. Live-Musik, Fahrgeschäfte, Lotterie etc.)
Angaben zur Örtlichkeit
Anschrift des Veranstaltungsortes*
Bezeichnung der Örtlichkeit bzw. der Räumlichkeiten der Veranstaltung*
Der Anzeigende bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass der Ausschank nur dann erfolgen kann, wenn die im öffentlichen Interesse erforderlichen hygienischen, sanitären und sicherheitstechnischen Einrichtungen vorhanden sind und während der gesamten Dauer der Veranstaltung in ordnungsgemäßem und jederzeit brauchbarem Zustand unterhalten werden. Er versichert, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen.

Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutzes der Jugend in der Öffentlichkeit, des saarländischen Nichtraucherschutzgesetzes und des saarländischen Gaststättengesetzes sind ihm ebenfalls bekannt und werden beachtet. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit Geldbußen geahndet werden.
Datenschutzhinweis (DSGVO)
Zusammenfassung, Testobjekt muss control_page heißen!

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Telefon: 01234-12345
E-Mail: info@musterstadt.de